Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um TandemPat:in zu werden?
Sie sollten
- mindestens 18 Jahre alt sein
- im Landkreis Miesbach leben
- Deutsch auf mindestens C1-Niveau sprechen oder Muttersprachler:in sein
- pro Woche etwa 1-2 Stunden Zeit für Ihre Patenschaft und zumindest einmal im Monat Zeit für ein persönliches Treffen haben
- wissen, dass eine Patenschaft von ihrer Langfristigkeit lebt: ideal wäre eine geplante Patenschaftsdauer von mindestens einem Jahr.
Müssen die Treffen immer persönlich stattfinden oder kann ich meine/n Tandempartner:in auch digital (per Zoom/Teams) treffen?
Grundsätzlich und wenn das für beide Seiten in Ordnung ist, können die Treffen auch digital stattfinden. Dies kann beispielsweise während eines längeren Urlaubs eine Option sein. Grundsätzlich sollten Sie aber einmal im Monat Zeit für ein persönliches Treffen haben.
Muss/darf ich meine Tandempartner:in bei mir/sich zu Hause treffen?
Das wird insbesondere bei Patenschaften mit Kindern und Jugendlichen zusammen mit den Erziehungsberechtigten festgelegt und schriftlich vereinbart. Bei Patenschaften zwischen Erwachsenen ist alles möglich, was für beide Seiten des Tandems in Ordnung ist.
Wie oft finden gemeinsame Events und Austauschtreffen statt und sind die für uns als Patentandem verpflichtend und/oder kostenpflichtig?
Die von ZusammenWachsen geplanten Events und Austauschtreffen finden ab Januar 2024 mindestens einmal monatlich statt und sind für Sie als Patentandem kostenfrei, aber natürlich auch freiwillig. Ein Programm für das Jahr 2024 werden wir im Januar zusammenstellen und Ihnen zukommen lassen.
Wie lange läuft die Patenschaft und wie kann ich diese beenden?
Die über ZusammenWachsen vereinbarten Patenschaften sind zuerst einmal bis 31.12.2024 geplant und enden dann, ohne dass Sie etwas tun müssen.
Sollten Sie Ihre Patenschaft vorher beenden wollen, bitte kontaktieren Sie das ZusammenWachsen Team BEVOR Sie das mit Ihrem/r TandemPartner:in besprechen. Wir wollen die Beendigung mit euch gemeinsam und für alle Seiten gut gestalten.
Falls Sie Ihre TandemPatenschaft über 2024 fortführen wollen, ist das natürlich auch möglich. Auch das besprechen wir dann gemeinsam zum Jahresende 2024.
Bekomme ich Geld für die Übernahme einer Patenschaft?
Nein, ein Engagement im Rahmen von ZusammenWachsen ist ein ehrenamtliches Engagement. Sofern Sie eine Bestätigung des ehrenamtlichen Engagements für z.B. die Ehrenamtskarte benötigen, sprechen SIe dazu die Projektleiterin an. Sie wird Ihnen hier gerne weiterhelfen.
Darf ich meinem/r Tandempartner:in Geschenke machen?
Sie schenken im Rahmen ihrer Patenschaft bereits sehr viel: ihre Zeit, ihr offenes Ohr, ihre Zuwendung! Grundsätzlich sind darüber hinaus auch kleinere materielle Geschenke möglich und ihre persönliche Entscheidung. Im Falle von Kinder- und Jugendpatenschaften bitten wir Sie, Geschenke mit den Erziehungsberechtigten abzustimmen. Wenn sie unsicher sind, besprechen sie das gerne mit ihrer Patenschaftsbegleiterin.
Welche Kosten, die mir im Rahmen einer Patenschaft entstehen, bekomme ich erstattet? Und in welcher Höhe?
Kosten, die Ihnen im Rahmen der Patenschaft entstehen und der Begegnung und dem Austausch dienen, bekommen Sie von ZusammenWachsen bis zu einem gewissen Höchstbetrag erstattet. Patentandems mit Kindern/Jugendlichen bekommen bis 31.12.2024 einen Höchstbetrag von insgesamt 400€ erstattet. Patentandems zwischen Erwachsenen bekommen bis 31.12.2024 einen Höchstbetrag von insgesamt 200€ erstattet.
Erstattet werden z.B. Kosten für gemeinsame Ausflüge (Fahrtkosten und Eintrittsgelder), Kosten für Lernmaterialien (Bücher, Hefte), Kosten für Büromaterial. Kosten für gemeinsames Backen, Kochen, Basteln… Bitte beachten Sie unbedingt, dass wir keine Kosten für Luxusgüter oder luxuriöse Events (wie beispielsweise teure Restaurantbesuche, teure Konzertkarten) erstatten dürfen, sondern alles verhältnismäßig und wirtschaftlich sein muss.
Die Belege, die Sie bei uns einreichen, müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben enthalten (Zahlungsempfänger, Grund und Tag der Zahlung). Falls Sie bei bestimmten Kosten unsicher sind, ob diese erstattungsfähig sind oder nicht, kontaktieren Sie vorher die ZusammenWachsen Projektleiterin oder die Patenschaftsbegleiter:in.